Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseveranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseveranstaltungen
des Evang.-Luth. Dekanats Nürnberg – evangelische stadtakademie nürnberg
gesetzlich vertreten durch den Stadtdekan Dr. Jürgen Körnlein,
Burgstr. 1-3, 90403 Nürnberg


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne von §§ 651 a) ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), somit eine Reise zum Gegenstand haben, die der Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Nürnberg als Reiseveranstalter schließt.
Der Reiseveranstalter, der Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Nürnberg, vertreten durch den Stadtdekan, Dr. Jürgen Körnlein, Burgstr. 1-3, 90403 Nürnberg, wird nachfolgend als „evang. stadtakademie nürnberg“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Reisender“ genannt. Pauschalreise wird nachfolgend PR genannt.

1.Reiseprospekte  und Vertragsschluss – Mehrheit von Teilnehmern
PR-Prospekte der evang. stadtakademie nürnberg sind Aufforderungen zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Mit der schriftlichen Anmeldung, bietet der Reisende der evang. stadtakademie nürnberg den Abschluss eines Reisevertrages an, der Vertragsschluss erfolgt mit der Bestätigung der Anmeldung. 
Meldet der Reisende eine Mehrzahl von Teilnehmern an, umfasst seine vertragliche Verpflichtung auch die der anderen aufgeführten Teilnehmer betreffende Verpflichtung. 
Will der Reisende als Vertreter anderer Teilnehmer handeln, kann die evang. stadtakademie nürnberg eine gesonderte Anmeldung dieser Teilnehmer verlangen. 

2 .Zahlungen
Der Preis der Reise wird innerhalb  von 14 Tagen nach der Beendigung der Reise fällig

3. Umfang der Reiseleistung
Der Umfang der Reiseleistung ergibt sich aus dem Prospekt.

4. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch die evang. stadtakademie nürnberg
Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Prospekt und aus der dem Reisenden zugegangenen Bestätigung. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die evang. stadtakademie nürnberg, 
20 Tage vor PR-Beginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 
7 Tage vor PR-Beginn bei einer Reisedauer von mind. zwei und höchstens 6 Tage, 
48 Stunden vor PR-Beginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
durch Zugang der Erklärung beim Reisenden zurücktreten.
 
5. Rücktritt durch den Reisenden
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom PR-Vertrag zurücktreten. Es kommt auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei der evang. stadtakademie nürnberg an. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der PR, ist der Reisende verpflichtet, an den Reiseveranstalter, als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen, eine Pauschale von 10 Euro für Verwaltungskosten und folgende pauschalierten Rücktrittskosten pro Person zu bezahlen, bei Zugang der Rücktrittserklärung:

40% des Gesamtreisepreises bei Rücktritt zwischen dem 44.-30. Tag vor Reisebeginn, 
75% des Gesamtreisepreises bei Rücktritt zwischen dem 29. - 15. Tag vor Reisebeginn, 
90% des Gesamtreisepreises bei Rücktritt zwischen dem 14.-3. Tag vor Reisebeginn, 
100% zwischen 2. Tag vor Reisebeginn und Tag der Abreise

Der Reisende hat stets die Kosten nicht mehr verwertbarer Eintrittskarten zu erstatten, die von ihm beim Reiseveranstalter, zusätzlich zu den Reiseleistungen, die im PR-Preis enthalten sind, bestellt worden sind.
Kann der Reisende nachweisen, dass der evang. stadtakademie nürnberg kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als der pauschalierte Schaden entstanden ist, so schuldet der Reisende nur den geringeren Schadenersatz. 
Hat die evang. stadtakademie nürnberg den Rücktritt zu vertreten oder liegt höhere Gewalt, im Sinne von §651e BGB vor, die den Reisenden zum Rücktritt veranlasst hat, so sind keine Rücktrittskosten zu bezahlen. 
Kündigt der Reisende wegen höherer Gewalt, sind Mehrkosten für die Rückbeförderung von der evang. stadtakademie nürnberg und dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 

6. Haftungsbeschränkung
Soweit keine Schäden vorliegen, die Leib oder Leben des Reisenden betreffen, ist der Schadenersatzanspruch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden durch die evang. stadtakademie nürnberg oder deren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Beschränkung des vertraglichen Schadenersatzanspruches besteht nicht, wenn die evang. stadtakademie nürnberg dem Reisenden wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Deliktische Schadenersatzansprüche des Reisenden gegen die evang. stadtakademie nürnberg aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind bei Sachschäden  auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

7. Salvatorische Klausel und Formularblatt
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, vereinbaren die evang. stadtakademie nürnberg und der Reisende, dass sie die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem billigen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung nahe kommt. Im Zweifel gilt das Recht der Pauschalreise im BGB. Bitte beachten Sie die Darstellung der Rechte des Reisenden in dem Formularblatt, welches mit dieser Anmeldung übergeben wurde und/oder bei evangelische stadtakademie nürnberg unter www.evangelische-stadtakademie-nuernberg.de einzusehen und herunterzuladen ist.

8. Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich für die inhaltliche und organisatorische Planung sowie zum nachweis und zur Kontrolle für die staatliche Förderung erhoben. Die Verarbeitung erfolgt nach den Bestimmungen des Kirchengesetzes über den Datenschutz in der EKD (DSG-EKD)